Weitere Auszahlungen für drei ÖKORENTA-Fonds

Gute Nachrichten erreichen uns aus dem Hause ÖKORENTA. Drei ÖKORENTA-Fonds leisten im September erneut Auszahlungen an deren Anleger:

  • Der ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII wird nach den bisherigen Auszahlungen in Höhe von 13 % in 2024 jetzt in seiner dritten Auszahlung weitere 3 % leisten. Der Auszahlungsstand beträgt damit (exkl. Vorabverzinsung) insgesamt 72 %
  • Der ÖKORENTA Erneuerbare Energien IX zahlt ebenfalls aus: zu den bisher geflossenen 4 % in diesem Jahr kommen in der nun zweiten Auszahlung weitere 2 %. Der Auszahlungsstand beträgt damit (exkl. Vorabverzinsung) insgesamt 40 %
  • Auch der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 wird zu den bisher in zwei Auszahlungen in 2024 geleisteten 8 % im September weitere 2 % auszahlen. Der Fonds erreicht damit (exkl. Vorabverzinsung) eine Auszahlungshöhe von 33 %

Alle drei Fonds liegen per 31. Dezember 2023 oberhalb ihrer prognostizierten Auszahlungsprognosen.

Anleger können derzeit den Fonds Erneuerbare Energien 15 zeichnen. Die Vorgängerfonds gehörten zu den beliebtesten Fonds unserer Kunden, da ÖKORENTA neben einem nachhaltigen Investitionsansatz auch mit einer hervorragenden Leistungsbilanz überzeugt. Der AIF investiert wie seine Vorgänger in Solar- und Windparks mit Schwerpunkt in Deutschland. Ein Startportfolio, bestehend aus vier Solarparks, steht bereits kurz vor der Anbindung. Anleger profitieren von einer prognostizierten Gesamtausschüttung in Höhe von 173,3 % vor Steuern und einer Vorabverzinsung anteilig für 2024 in Höhe von 3,75 % p.a. Die Laufzeit beträgt 10,5 Jahre.

Für professionelle und semiprofessionelle Anleger steht der Spezial-AIF ÖKORENTA ÖKOstabil 16 zur Verfügung, der in ein Portfolio aus Solar- und Windparks investiert. Sie profitieren von einem geplanten Gesamtmittelrückfluss in Höhe von 168,18 % vor Steuern bei einer Laufzeit von 12 Jahren. Eine Vorabverzinsung von bis zu 3,5 % p.a. ist möglich. Die Mindestbeteiligung beträgt 200.000 Euro. Der Fonds nutzt die gesetzlichen Möglichkeiten, die das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht einräumt, sodass es möglich ist, bei guter Planung und unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben, 85-100% des übertragenen Vermögens steuerfrei an die nächste Generation weiterzugeben.

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